Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Grad der Behinderung: Wird dem Finanzamt...

Grad der Behinderung: Wird dem Finanzamt neuerdings elektronisch mitgeteilt

19.02.2026

Seit 01.01.2026 wurde ein Verfahren zur elektronischenÜbermittlung des Grads der Behinderung (GdB) eingeführt. Das teiltMecklenburg-Vorpommern auf seinem Steuerportal mit.

Von den Versorgungsämtern des Landesamts für Gesundheit undSoziales (LAGuS) würden mit Zustimmung der Steuerpflichtigen allesteuerrelevanten Daten, die nach dem 31.12.2025 festgestellt worden sind,ausschließlich digital an die Finanzämter übertragen. Das bedeute, dass in denmeisten Fällen Daten für das Veranlagungsjahr ab 2026 übermittelt würden. Nurin Ausnahmefällen wirkten die Feststellungen des Versorgungsamtes in dieVeranlagungsjahre 2025 und früher zurück.

Aus diesem Grund werde das Finanzamt auch weiterhinUnterlagen zum Nachweis des Grades der Behinderung in Papierform anfordern,soweit das Veranlagungsjahr 2025 oder ein früheres Jahr betroffen ist. Solltedas Finanzamt Unterlagen zu einer Einkommensteuererklärung anfordern, könne mandavon ausgehen, dass diese nicht in elektronischer Form vorliegen.

Die Einwilligung zur Übermittlung des GdB gegenüber demLAGuS sei freiwillig und könne jederzeit widerrufen werden, wird auf demSteuerportal hervorgehoben. Sie stelle ab dem Veranlagungszeitraum 2026 denNachweis des festgestellten Grads der Behinderung dar und sei eineGrundvoraussetzung zur Berücksichtigung des Pauschbetrags für Menschen mitBehinderung in der Einkommensteuererklärung. Werde der Übermittlung nicht zugestimmtoder sie gegenüber dem LAGuS widerrufen, sei eine Berücksichtigung desPauschbetrags für Menschen mit Behinderung im Folgejahr ausgeschlossen.

Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern vom 18.02.2026

Mit Freunden teilen