Abschleppkosten: In Nordrhein-Westfalen fehlt Rechtsgrundlage für Inanspruchnahme des Parksünders
Discounter-Rabatt nur über App: Rechtlich zulässig
Freistellung Kapitalertragsteuer: Auflage zur MURI-Meldung aufgehoben
Die in den Freistellungsbescheinigungen gemäß § 50c Absatz 2Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz enthaltene Auflage, wonach Gläubiger vonKapitalerträgen dem BZSt jährlich bis zum 31. Mai des auf den Zufluss folgendenKalenderjahres eine Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträgevorzulegen haben (MURI-Meldung), wird per Allgemeinverfügung aufgehoben. DieMeldung muss künftig nicht mehr erfolgen. Das teilt das Bundeszentralamt fürSteuern (BZSt) mit.
Allerdings gelte das nicht für Kapitalerträge aus sammel-oder sonderverwahrten Aktien, heißt es weiter.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 15.04.2026