Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Eigentum nicht nachgewiesen: Knapp 105.0...

Eigentum nicht nachgewiesen: Knapp 105.000 Euro Bargeld bleiben sichergestellt

17.04.2026

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Ermittlungen im Bereichder Drogenkriminalität findet die Polizei bei einem Taxifahrer 104.836,73 EuroBargeld – und stellt es sicher. Herausverlangen kann der Mann das Geld nicht,entschied jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Es geht davon aus, dass ernicht der rechtmäßige Eigentümer des Geldes ist.

Das Bargeld befand sich in verschiedener Stückelung,teilweise in Tüten, Geldbörsen, Kartons oder lose in der Wohnung desTaxifahrers. Die Ermittlungen gegen ihn wurden zwar eingestellt – das Bargeld aberdennoch sichergestellt und seine Einziehung angeordnet. Begründet wurde das mitZweifeln am Eigentum des Geldes: Der Mann habe weder die Herkunft der großenBargeldsumme nachgewiesen noch einen plausiblen Verwendungszweck erklärenkönnen – zumal er als angestellter Taxifahrer nur über ein sehr geringes Einkommenverfüge.

Das VG ging aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass der Mannnicht rechtmäßiger Eigentümer des aufgefundenen Geldes sei und ihm daher keinAnspruch auf Herausgabe des Geldes zustehe: Seine Behauptungen, er habe einenGroßteil des Geldes als Darlehen von Bekannten und Verwandten aus dem Auslandmitgebracht bekommen und den Rest angespart, weil er mit dem Geld einTaxiunternehmen gründen beziehungsweise ein Kioskgeschäft habe eröffnen wollen,überzeugten das Gericht nicht.

Es sei schon nicht nachvollziehbar, warum über diebehaupteten Darlehensverträge keinerlei schriftliche Aufzeichnungen (wie etwaSMS oder E-Mails) existierten und warum der Mann das Bargeld nicht auf einKonto eingezahlt habe. Es lägen auch keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vor,dass es sich bei den Geschäftsideen um ernsthafte Vorhaben gehandelt habenkönnte. Es sei außerdem zu berücksichtigen, dass der Kläger im Zeitpunkt derWohnungsdurchsuchung bereits 60 Jahre alt war und die behaupteten Darlehen voraussichtlichniemals hätte zurückzahlen können.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Urteildes VG bestätigt. Dieses ist rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 04.12.2025,1 K 91/25.MZ, rechtskräftig

Mit Freunden teilen