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"Corona-Masken": Von der Steuer absetzbar?
Ob FFP2-, KN95-, OP- oder Alltagsmasken – sie alle kostenGeld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf, inwiefern die Kostensteuerlich absetzbar sind.
Während der Corona-Pandemie galt vielerorts eineMaskenpflicht. Mit dem 01.03.2026 sind diese aber größtenteils ausgelaufen. Lediglichfür Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen galt dieMaskenpflicht etwas länger. Laut VLH stellt sich also für die Steuererklärung2023 die Frage, ob die Kosten für "Corona-Masken" von der Steuer abgesetztwerden können.
Kosten für Masken könne man im Normalfall nicht steuerlichgeltend machen. Unternehmen hingegen könnten Schutzmasken unter bestimmtenVoraussetzungen als Betriebsausgaben absetzen. Das galt laut VLH währendCorona und auch heute.
Arbeitnehmer, die im Beruf verpflichtet sind, eine Maske zutragen, diese aber nicht von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen, könnten dieAufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Steuerzahlern, die Masken "nur"in der Öffentlichkeit wie beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnenbeziehungsweise in öffentlichen Gebäuden tragen, sei damit allerdings nichtgeholfen.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 17.04.2026