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Bund: Vergibt öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Betriebe
Öffentliche Aufträge des Bundes gehen künftig nur noch anUnternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Am 01.05.2026 ist dasBundestariftreuegesetz in Kraft getreten.
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten seit 01.05.2026tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, wenn sie Aufträge des Bundesausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche undRegelungen zu Ruhezeiten. Das Bundestariftreuegesetz ist nun in Kraftgetreten.
Wie die Bundesregierung mitteilt, gilt das Gesetz fürVergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro. Bürokratie, Nachweispflichten undKontrollen seien auf ein absolutes Minimum begrenzt: Im Vergabeverfahren könneein Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung abgegebenwerden.
Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen,dürften keinen Nachteil haben, erläuterte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas(SPD). Bisher seien tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligtgewesen: Sie seien bei Vergaben häufig nicht zum Zug gekommen oder hätten sicherst gar nicht beworben. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten hätten ihreWaren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstigeranbieten können.
Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten,für die ein Tarifvertrag gilt, sei in den vergangenen Jahren stetig gesunken.Früher seien drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden gewesen; heute sei esnur noch jeder zweite. Dies wirke sich nachteilig auf Löhne undArbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einenAnreiz für mehr Tarifbindung, so Bas.
Einige Bundesländer hätten bereits ähnliche Regelungen.Künftig werde das Gesetz den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- undPersonalkosten auch auf Bundesebene einschränken. Das, so die Bundesregierung,komme zum passenden Zeitpunkt: Mit dem Sondervermögen Infrastruktur würden inden kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben.
Bundesregierung, PM vom 04.05.2026