Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    BMF-Entwurf zur Außenprüfung: Steuerbera...

BMF-Entwurf zur Außenprüfung: Steuerberaterverband für mehr Tempo

05.05.2026

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat neue Vorschläge fürdie Durchführung von Betriebsprüfungen vorgelegt. Damit will es die aktuelleRechtslage umsetzen und für weitere Beschleunigungen der Prüfungen sorgen. DerDeutsche Steuerberaterverband (DStV) hat diese geprüft. Sein Fazit: Das Zielsei zu begrüßen, in der Umsetzung sei Luft nach oben.

Das BMF habe den Referentenentwurf einerAußenprüfungsordnung vorgelegt, der die bisherige Betriebsprüfungsordnungablösen und an die Abgabenordnung anpassen soll, erläutert der DStV. Ziel seies, Außenprüfungen künftig zeitnäher, risikoorientierter und effizienterdurchzuführen.

Nach dem Entwurf sollen Außenprüfungen künftig grundsätzlichfrüher erfolgen. Einen Rechtsanspruch der Steuerpflichtigen auf eine Prüfunginnerhalb eines bestimmten Zeitrahmens schaffe der Entwurf jedoch nicht.

Aus Sicht des DStV reicht das nicht aus. Gerade kleine undmittlere Unternehmen litten in der Regel nicht unter einer zu langenPrüfungsdauer, sondern unter einer Prüfung von Zeiträumen, die weit in derVergangenheit liegen. Der DStV habe deshalb erneut ein größenunabhängigesAntragsrecht auf eine zeitnahe Außenprüfung angeregt.

Der Entwurf enthalte gute Ansätze – unklare Vorgaben undunbestimmte Rechtsbegriffe verwässerten diese jedoch. Dies gilt für den DStVbei der risikoorientierten Prüfung und dem Umfang von Außenprüfungen genausowie für die Pflicht zur Mitteilung von Prüfungsschwerpunkten. Ebenso hättensich unklare Vorgaben in sehr sensiblen Bereichen wie dem qualifiziertenMitwirkungsverlangen oder der Einleitung von Steuerstrafverfahren gefunden.

Zur Stärkung des risikoorientierten Prüfungsansatzes undeiner effizienten Fallauswahl regt der DStV klare Vorgaben hinsichtlich derRisikoparameter an. Bei der Anwendung des Sanktionsregimes der qualifiziertenMitwirkungsverlangen oder der Einleitung von Steuerstrafverfahren fordert erdringend Konkretisierungen. Nur so könne die Finanzverwaltung eine einheitlicheAnwendung sicherstellen und unnötige Prüfungshandlungen und Risiken fürSteuerpflichtige vermeiden.

Die Finanzverwaltung wolle den kooperativen Ansatz beiAußenprüfungen stärken. Hierzu sehe der Entwurf Vorgaben für den Abschluss vonRahmenvereinbarungen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen vor.

Gerade vor dem Hintergrund, dass durch eine solcheVereinbarung qualifizierte Mitwirkungsverlangen vermieden werden können,begrüßt der DStV die Vorgaben ausdrücklich. Zur Förderung des Abschlusses vonRahmenvereinbarungen regt er ergänzende Klarstellungen an. Insbesondere solltenSteuerpflichtige oder ihre steuerlichen Berater ausdrücklich auf solcheVereinbarungen hinwirken können. Eine Ablehnung oder Kündigung sollte derFinanzverwaltung nur aus gewichtigen Gründen möglich sein.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 30.04.2026

Mit Freunden teilen