Verbrauchsgüterkauf: Grundsätze der Beweislastumkehr bestätigt
Corona-Sonderzahlungen: Auch bei Anrechnung auf Urlaubsgeld steuerfrei
Betrugsversuche: Warnung vor angeblichen Mails der Steuerverwaltung
Aktuell werden erneut vermehrt gefälschte E-Mails (so genanntePhishing-Mails) in Umlauf gebracht, die vorgeben, im Namen der Steuerverwaltungversendet worden zu sein. Hierauf weist das bayerische Landesamt für Steuern(LfSt) hin.
Diese E-Mails sähen auf den ersten Blick seriös aus. Sie trügenoft Betreffzeilen wie beispielsweise "Eine Mitteilung der Bundesbehörde","Es wurde ein Differenzbetrag zu Ihren Gunsten festgestellt" oder "OffizielleMitteilung zur Kontobestätigung". Außerdem verwendeten sie meist bekannteElemente wie das ELSTER-Logo und begönnen häufig mit einer allgemeinen Anrede,zum Beispiel "Sehr geehrter Kunde". Zudem häuften sichBetrugsversuche per E-Mail, bei denen die Absenderadresse oder der Absendernameso gestaltet würden, dass sie authentisch und vertrauenswürdig aussehen.
Ziel dieser Phishing-Mails ist es laut LfSt, an persönliche(Anmelde-)Daten sowie Konto- oder Kreditkarteninformationen derSteuerpflichtigen zu gelangen. Durch die Behauptung, dass eine wichtige Fristabläuft, werde oft eine Drucksituation aufgebaut.
Die Empfehlung des Landesamtes: Die E-Mails ohne Antwortlöschen. Insbesondere sollte nicht auf Links oder Buttons in E-Mails geklicktwerden, wenn Unsicherheit besteht, ob die Nachricht wirklich von derSteuerverwaltung stammt.
Die Steuerverwaltung frage niemals per E-Mail nach sensiblenInformationen wie beispielsweise Steuernummern, Kontoverbindungen,Kreditkartennummern, PIN oder Antworten auf Sicherheitsfragen, betont das LfSt.Bei "ELSTER-Mails" handle es sich stets nur um Benachrichtigungen.Steuerrelevante Nachrichten stelle die Steuerverwaltung über das gesicherte,nur authentifiziert zugängliche, ELSTER-Postfach zu.
Bayerisches Landesamt für Steuern, PM vom 05.05.2026