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Arbeitsschutz: Auch ohne Sicherheitsbeauftragten gewährleistet
Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betriebenauch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragtengestrichen werden. Das geht aus einer Antwort (BT-Drs. 21/4068) derBundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/3802) der Fraktion DieLinke hervor.
Darin kritisieren die Abgeordneten das "Konzept füreinen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz" der Regierung, zu demdie "Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung einesSicherheitsbeauftragten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit wenigerals 50 Beschäftigten und die Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten fürKMU mit weniger als 250 Beschäftigten" gehöre.
Die Regierung meint, das hohe Arbeitsschutzniveau bleibedadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsieht, dass die Erhöhung derSchwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird. Im Fall besondererGefahren für Leben und Gesundheit sei unabhängig von der Betriebsgröße einSicherheitsbeauftragter zu bestellen. Zur Feststellung, ob in kleinen undmittleren Unternehmen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellensind, müsse der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen umfassend prüfen,Risiken bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und diese regelmäßigevaluieren. "Durch die ausdrückliche Inbezugnahme der Durchführung derGefährdungsbeurteilung wird die bestehende Pflicht zur Durchführung derGefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt gestellt und für kleine und mittlereUnternehmen gefestigt", so die Regierung. Der Arbeitgeber werde weiterhinvon Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und weiteren Beauftragtenim Arbeitsschutz beraten und unterstützt. Gleichzeitig werde dieEigenverantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz gestärkt.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.02.2026