Access-Provider: Müssen pornografische Internetangebote nicht sperren
Betriebsratswahl: Mitarbeiter bleibt während Verfahrens über Wirksamkeit einer Befristung wählbar
Achtung: Betrügerische E-Mails und Schreiben im Namen der Steuer- und Finanzverwaltung im Umlauf
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz warnt vorBetrugsversuchen. Es komme immer wieder vor, dass Betrüger an persönlicheInformationen von Bürgern gelangen wollen, zum Beispiel, indembetrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes fürSteuern oder im Namen von ELSTER versandt werden.
Das LfSt stellt klar: Keinesfalls sollte man auf diese Betrugsversuchereagieren oder Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails öffnen.
Die Steuerverwaltung versende grundsätzlich nurBenachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungenin Form eines E-Mail-Anhangs.
Auch fordere sie in einer E-Mail niemalsInformationen wie die Steuernummer, Kontoverbindungen,Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf eine Sicherheitsabfragean. Auch informiere die Steuerverwaltung niemals direkt im E-Mail-Text übereine mögliche Nachzahlung oder Erstattung.
Wer aufgrund einer betrügerischen Nachricht persönlicheDaten preisgegeben oder Zahlungen geleistet habe, sollte umgehend seine Bankund die Polizei darüber informieren, rät das LfSt.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 27.04.2026