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Asylbetrug in der Landesaufnahmebehörde: Ex-Behördenleitung glimpflich davongekommen

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 17.12.2021, Jan Vermöhlen

Anzeige des Bundes der Steuerzahler führt zu Konsequenzen für Landesbedienstete

Das Amtsgericht Braunschweig hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Landesaufnahmebehörde Braunschweig sowie seine Stellvertreterin gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt 6.000 Euro eingestellt. Damit findet die Strafverfolgung nach vier Jahren ein Ende, mit glimpflichen Folgen für die Beschuldigten. „Dass die beiden Landesbediensteten am Schluss ihre Lektion erhalten haben, ist auch der Hartnäckigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu verdanken“, lobt BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Es käme allerdings viel zu selten vor, dass Verantwortliche im öffentlichen Bereich damit rechnen müssten, für ihr Fehlverhalten tatsächlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, kritisiert Zentgraf scharf.

Beschäftigte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig hatten 2015 einen möglichen Betrug zur Erlangung von Sozialleistungen durch Asylsuchende unter Verwendung von Mehrfachidentitäten festgestellt. Sie hatten ihre Vorgesetzten auf insgesamt rund 300 Verdachtsfälle hingewiesen. Die Behördenleitung am Standort Braunschweig war diesen Hinweisen jedoch nicht nachgegangen und hatte die Mehrfach-Registrierungen nicht unterbunden. Stattdessen wurden die Vorgänge verschleiert, um eine strafrechtliche Verfolgung der Asylsuchenden zu verhindern.

Der Bund der Steuerzahler hatte daraufhin im Januar 2017 Anzeige gegen die Behördenleitung wegen des Verdachts der versuchten Untreue und Strafvereitelung im Amt erstattet.

Die Staatsanwaltschaft sah in dem Verhalten der Beschuldigten ebenfalls eine Straftat und beantragte Strafbefehle am Amtsgericht. Der ehemalige Leiter sollte 10.800 Euro zahlen, seine Stellvertreterin 9.000 Euro. Das Amtsgericht Braunschweig lehnte die Strafbefehle jedoch im November 2020 ab, woraufhin die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte. Mit Erfolg: Das Landgericht widersprach dem Amtsgericht im Februar 2021 und verlangte eine erneute Prüfung durch das Amtsgericht.

Das Amtsgericht hat das wiederaufgenommene Verfahren gegen die beiden Beschuldigten nun gegen Zahlung einer Geldauflage von 6.000 Euro (je 3.000 Euro) zugunsten der Landeskasse eingestellt. Dabei räumt das Amtsgericht ein, dass den betroffenen Kommunen durch die unrechtmäßig erlangten Sozialleistungen  möglicherweise über mehrere Monate hinweg „ein erheblicher Schaden“ entstanden sein könnte. Den Angeklagten könne eine hinreichend belegbare Verantwortlichkeit indes nur für einen Tatzeitraum von einem Monat zur Last gelegt werden. In diesem kurzen Zeitraum sei es dann zu unberechtigten Leistungen in Höhe von 6.000 Euro gekommen.

Neben dem Gesichtspunkt der Schadenswiedergutmachung hat das Amtsgericht bei der Bemessung der Höhe der Geldauflage zudem die „Einwirkungen des Verfahrens auf die Angeklagten“ berücksichtigt, wobei sich das Gericht insbesondere auf die fast vierjährige Gesamtdauer des Strafverfahrens bezieht. 

Um einen künftigen Sozialleistungsmissbrauch durch die Angabe von Mehrfachidentitäten zu verhindern, sind inzwischen die rechtlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement geschaffen worden.

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Jan Vermöhlen
Vorstandsmitglied / Haushalts- und Finanzpolitik

Jan Vermöhlen

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