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Zu wenig für die Schuldentilgung!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 25.06.2018

Bund der Steuerzahler zum Entwurf des Landesaushalts 2019

Wie aus dem Haushaltsplanentwurf 2019 hervorgeht, verzichtet die Landesregierung weitestgehend auf die Tilgung von Altschulden. Angesichts prognostizierter Steuermehreinnahmen von netto rund 1,8 Milliarden Euro in den Jahren 2019-2022 und dem Milliardenbußgeld von VW, das wohl nahezu vollständig in der Landeskasse verbleiben wird, sind 100 Millionen Euro für den Abbau des Schuldenberges von 61,2 Milliarden Euro viel zu wenig. Besonders kritisiert der Bund der Steuerzahler den verpassten Einstieg Niedersachsens in die planmäßige Schuldentilgung. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen müsse die Rückführung von Altschulden zwingend ein fester Bestandteil des Landesetats sein, heißt es seitens des Verbandes. Es reiche nicht aus, bei der Schuldentilgung auf unvorhersehbare Einmaleffekte wie die VW-Milliarde zu vertrauen.

Den Entwurf des Haushalts 2019, der ein Budgetvolumen von etwa 32,9 Milliarden vorsieht, sieht der Bund der Steuerzahler kritisch. Die Personalausgaben des Landes wachsen voraussichtlich um 5,5 Prozent, die bereinigten Ausgaben insgesamt um etwa 3,9 Prozent. Für Investitionen sind Ausgaben in Höhe von 1,56 Milliarden Euro vorgesehen, was einer Investitionsquote von 4,8 Prozent entspricht. Gemessen am Haushaltsvolumen verharren die Investitionen also auf einem ähnlichen Niveau wie schon 2018. Dem steht eine Zunahme der bereinigten Einnahmen von 4,4 Prozent gegenüber, die in erster Linie auf die weiterhin sprudelnden Steuereinnahmen zurückzuführen ist. Gemäß der Mai-Steuerschätzung kann das Land im kommenden Jahr mit Steuereinnahmen in Höhe von 28,3 Milliarden Euro rechnen.

Umso unverständlicher sei es daher, dass sich in dem Etatentwurf der Landesregierung keine planmäßige Schuldentilgung wiederfinde. Der Abbau des Schuldenbergs dürfe nicht dem Zufall überlassen werden, warnt der Bund der Steuerzahler. Die Selbstverständlichkeit, mit der man den Haushalt in wirtschaftlich mageren Jahren durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert habe, müsse in fetten Jahren in gleicher Weise für den Abbau dieser Schulden gelten.

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