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Wir unterstützen neue Musterklage für Studenten

Presseinformation / Musterklagen 31.05.2018

Bund der Steuerzahler rät: Auslandssemester beim Finanzamt angeben

Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, sollten die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Genau zu dieser Frage unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Musterklage. Denn bei einem Auslandssemester, bei dem hohe Kosten auf den Studenten zukommen können, stellt sich das Finanzamt bei der Anerkennung der Ausgaben oft quer.

Dennoch sollten Studenten die Ausgaben für den Auslandsaufenthalt sorgfältig auflisten und in die Steuerformulare eintragen. Ob auch die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand und die Unterkunft steuermindernd berücksichtigt werden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Darum geht es im konkreten Fall

Konkret geht es um die Musterklage einer Studentin aus Dortmund vor dem Bundesfinanzhof. Im Fall begann die Klägerin nach Abschluss ihrer ersten Ausbildung ein Bachelorstudium im Fach International Business. Die...

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