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© Bild von Standsome auf Pixabay

Wir fordern: Homeoffice besser anerkennen!

Top News / Presseinformation 21.10.2020

Arbeitnehmer dürfen bei der Steuer nicht benachteiligt werden / Finanzausschuss sollte am Montag aktiv werden

Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, sollten keine steuerlichen Nachteile haben! Schließlich sorgen auch sie in der Corona-Krise dafür, dass die Firma am Laufen gehalten wird. „Das Arbeiten im Homeoffice muss steuerlich besser berücksichtigt werden“, fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Möglich wäre dies durch eine Ergänzung im „Jahressteuergesetz“, zu dem derzeit das Gesetzgebungsverfahren läuft. Der BdSt betont: Genauso wie die Fahrtkosten zur Arbeit – die sogenannte Pendlerpauschale – muss auch das Homeoffice berücksichtigt werden!

Aktuell können nur die Kosten für ein separates Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Ausgaben für eine provisorische Arbeitsecke akzeptiert das Finanzamt dagegen nicht. Das trifft vor allem Familien, die aufgrund des Wohnungszuschnitts und des Platzbedarfs meist nicht über ein extra Arbeitszimmer verfügen. Häufig wird dann in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch gearbeitet – auch diese Notlösung sollte das Steuerrecht anerkennen. Deshalb plädiert der Bund der Steuerzahler für eine Werbungskostenpauschale von beispielsweise 100 Euro pro Monat – dies entspräche dem Vorschlag einiger Bundesländer von 5 Euro pro Tag.

Finanzausschuss trifft sich am Montag

Damit alle Arbeitnehmer schon bei ihrer nächsten Einkommensteuererklärung davon profitieren, sollte jetzt das „Jahressteuergesetz 2020“ ergänzt werden – dieses wird am Montag, 26. Oktober, im Finanzausschuss behandelt. Kommt eine Homeoffice-Regelung nicht rechtzeitig zustande, müssen Arbeitnehmer gegebenenfalls mit Steuernachzahlungen rechnen, wenn bei ihnen im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Freibetrag für die (nicht getätigten) Fahrten zur Arbeit hinterlegt war. Oder die Steuererstattung fällt geringer aus, weil die Pendlerpauschale nur eingeschränkt angesetzt werden kann. Das sollte der Gesetzgeber vermeiden!

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