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Unser GroKo-Check zur Halbzeit

Top News / Presseinformation / Subventionen / Steuerpolitik / Steuerrecht / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 07.11.2019

Hat die große Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst? Wir machen den Check zur Halbzeit – im Steuerrecht und in der Haushaltspolitik

Im Frühjahr 2018 hatte die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag beschlossen, der auch steuerliche Themen enthielt. Nun ist Halbzeit! Grund genug für den Bund der Steuerzahler zu prüfen, welche Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag bisher umgesetzt wurden.

Immerhin: Der Solidaritätszuschlag soll für 90 Prozent der Steuerzahler ab dem Jahr 2021 abgeschafft werden. Dies hatten die drei Vertragspartner vereinbart und inzwischen auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser geht zwar in die richtige Richtung – dennoch fordern wir nach wie vor eine frühere und komplette Soli-Abschaffung für alle! Eindeutig Pluspunkte sammelt die Regierungskoalition aber für weitere Schritte auf den Weg zur vorausgefüllten Steuererklärung: Ab dem kommenden Jahr müssen Steuerzahler weniger Daten in die Einkommensteuerformulare eintragen.

Ein Versprechen scheint die GroKo aber wohl nicht einlösen zu können: Es sollte keine Steuermehrbelastungen geben. Denn: Wegen der geplanten Grundsteuerreform und der Einführung einer Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke zeichnet sich bereits zur Halbzeit ab, dass die Regierung dieses Ziel vermutlich verfehlen wird. Auf der Minusseite steht auch der Bürokratieabbau: Zwar wurde im September 2019 ein Bürokratieentlastungsgesetz III vom Kabinett beschlossen, das aber weit hinter den Erwartungen der Bürger und Betriebe zurückbleibt. Auch die im Koalitionsvertrag versprochene Anpassung des Behindertenpauschbetrages, der den betroffenen Personen mühsame Einzelnachweise erspart, wurde nicht umgesetzt.

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