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Teures Tanzen

Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 23.06.2020, Bärbel Hildebrand

Der Bund der Steuerzahler NRW setzt sich dafür ein, dass Bagatellsteuern abgeschafft werden und kämpft gegen die Einführung neuer Bagatellsteuern in den Städten und Gemeinden.

Aus Sicht des Verbandes kann man die öffentlichen Haushalte durch eine Steigerung der Einnahmen aus Bagatellsteuern nicht sanieren. Denn eine Studie des wissenschaftlichen Instituts des Bundes der Steuerzahler hat bereits vor Jahren eindrucksvoll gezeigt, dass es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, mit Steuererhöhungen öffentliche Haushalte zu sanieren. Nicht vergessen werden darf zudem, dass mit der Einführung der Steuern auch ein erheblicher Erhebungs-, Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden ist. Damit stehen Ertrag und Aufwand meist in keinem günstigen Verhältnis zueinander. Für die so genannten Bagatellsteuern gilt das ganz besonders.
Zu den Bagatellsteuern gehören in Nordrhein-Westfalen neben der Hundesteuer noch die Vergnügungs- und die Sexsteuer, die Zweitwohnung- und die Bettensteuer sowie die Wettbürosteuer. Die Bagatellsteuern zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie weniger der Erzielung nennenswerter Einnahmen als vielmehr der Durchsetzung  bestimmter politischer Ziele dienen. So soll die Hundesteuer bewirken, dass die Zahl der Hunde in einer Kommune begrenzt wird, und die erhöhte Hundesteuer für als gefährlich geltende Tiere soll die Bürger davon abbringen, diese Rassen zu halten. Die Zweitwohnungsteuer soll dazu führen, dass mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde anmelden – mit der Folge, dass die Gemeinde dann einen höheren Anteil an der Einkommensteuer erhält. Mit der Wettbürosteuer wiederum wollen Städte und Gemeinden erreichen, dass sich die Zahl der Wettbüros auf ihrem Gebiet im Rahmen hält. 
Ein solches „Steuern mit Steuern“ lehnt der Bund der Steuerzahler ab. Er macht vielmehr darauf aufmerksam, dass sich politische Ziele auch mit ordnungsrechtlichen Vorgaben erreichen lassen.
 

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