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Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 25.11.2016

Im April 2016 deckte ein Netzwerk aus Journalisten Steuergestaltungen auf, die über Briefkastenfirmen in Panama abgewickelt wurden. Die Veröffentlichung der „Panama Papers“ löste eine öffentliche Diskussion über die Rechtmäßigkeit solcher Domizilgesellschaften aus. Die Bundesregierung will nun Gestaltungsmöglichkeiten eingrenzen. 
Der BdSt unterstützt dieses Anliegen, denn alle sollen fair besteuert werden. Überziehen darf die Regierung dabei aber nicht. Die neuen Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten werden überwiegend Steuerzahler treffen, die sich nicht an Steuerumgehungen beteiligen, gleichwohl aber Daten übermitteln müssen. Der bürokratische Aufwand die Daten zu melden, zu erfassen und auszuwerten, dürfte in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Wir regen daher an, die Vorschläge unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit noch einmal zu überprüfen. Zudem sollte unser Bankgeheimnis nicht einfach gestrichen werden, denn es kommt vor allem ehrlichen Steuerzahlern zu Gute.

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