Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Aufstockungsbeträge für Alte...

Steuertipp: Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit bei der Steuer

30.01.2025, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/29106

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit steuerfrei bleiben, auch wenn sie erst nach Renteneintritt ausgezahlt werden. Ein Ehepaar, das gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurde, hatte geklagt, da der Ehemann nach seinem Renteneintritt eine Auszahlung erhielt, die teilweise als Aufstockungsbetrag für die Altersteilzeit berechnet wurde. Das Finanzamt besteuerte den gesamten Betrag als Arbeitslohn, während das Ehepaar den Aufstockungsbetrag als steuerfrei geltend machte. Der BFH entschied, dass die Steuerfreiheit gegeben ist, wenn die Voraussetzungen im Zeitraum der Altersteilzeit erfüllt waren (BFH-Beschluss vom 24.10.2024, Az. VI R 4/22).

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland