EXPO 2035 Berlin
Bund der Steuerzahler NRW beim Mittelstandstag
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Wir danken für die Einladung zur Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 20. April 2026 zum oben genannten Gesetzentwurf und nehmen folgend Stellung.
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Deutschland ist es richtig, über Entlastungen bei den Bürgern zu diskutieren und diese auch letztendlich zu beschließen. Dennoch sind nicht alle kurzfristigen Maßnahmen zielgenau. Grundsätzlich muss bedacht werden, dass der Staat nicht alle kurzfristigen oder auch langfristigen Verteuerungen von Waren oder Dienstleistungen und wirtschaftliche Krisen mit steuerlichen Maßnahmen oder wirtschaftlichen Hilfen abfedern kann. Auch den Bürgern muss es in einem gewissen Maß abverlangt werden können, individuelle Verhaltensweisen zu ändern und so auf Preissteigerungen zu reagieren.
Für uns steht aber fest: Deutschland braucht langfristig wirksame Strukturreformen und keine Schnellschüsse bei Entscheidungen, die dann nicht zielgenau und vor allem nicht langfristig wirken. Entlastungsprämien entlasten nicht, auch wenn der Name es zunächst verspricht. Unternehmen müssen sich diese leisten können. Zahlungen an öffentliche Beschäftigte finanziert der Steuerzahler, der im Zweifel keine Entlastung persönlich erfährt. Arbeitgeber geraten zudem mit einer solchen Regelung gerade jetzt in wirtschaftlich unsicheren und kritischen Lagen unter Druck, diese Prämie an die Beschäftigten zahlen zu müssen, weil die Erwartungen seitens der Regierung entsprechend geschürt werden. Teile der Bundesregierung erwecken zudem bewusst den Eindruck, dass diese Prämie vom Staat gezahlt wird.
Die Realität sieht aber gänzlich anders aus, wie bereits oben erörtert. Zudem scheint in der Politik zumindest teilweise die Annahme zu bestehen, dass viele Arbeitgeber sich diese Prämie unproblematisch leisten können. Arbeitgeber kämpfen bereits seit längerer Zeit darum, keine Arbeitsplätze abbauen zu müssen.
Was aber hilft sind strukturelle Reformen im Einkommensteuerrecht sowie bei den Unternehmensteuern und auch in anderen Bereichen wie der Sozialversicherung. Hier müssen Änderungen schnellstmöglich herbeigeführt werden, die langfristig wirken und so Arbeitsplätze sichern und die Wirtschaft stärken, aber auch Arbeitsanreize setzen. Hier sollte es keine Denkverbote geben. Zudem müssen bei Rekordeinnahmen von 1 Billion Euro vor allem die Ausgaben in allen
Ministerien und Ressorts reduziert werden. Entsprechende Anstrengungen sind leider bisher nicht ersichtlich. Stattdessen steigen bei Bund und Ländern sowie Kommunen die Ausgaben, vor allem auch für Personal. Einsparungen sollen bisher in der Wahrnehmung bei den Bürgern erfolgen.
Eine Diskussion um die Einführung einer Übergewinnbesteuerung zu führen, geht fehl und verschwendet Zeit und Ressourcen für andere wichtige Diskussionen. Zum einen zahlen Unternehmen bei steigenden Gewinnen auch mehr (Körperschaft- und Gewerbe-)Steuern (und das ist richtig), zum anderen ist die Übergewinnbesteuerung eine Maßnahme auf EU-Ebene. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bisher mit keinem Wort erwähnt wird, an welcher Stelle die Übergewinnsteuer an die Bürger wieder für Entlastungen zurückgegeben werden soll. Stattdessen würde der Staat nur eine weitere Einnahme generieren, ohne aufzuzeigen, was mit den Einnahmen wirklich geschehen soll.
Insgesamt bleibt der vorliegende Gesetzentwurf sowie die Beschlüsse zu den Entlastungen aufgrund der gestiegenen Energie- und Spritpreise in Folge des Irankrieges hinter den Erwartungen zurück.
Im einzelnen nehmen wir im beigefügten Dokument zum Entwurf Stellung.