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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Ruheständler 26.06.2015

Das Bundesverfassungsgerichts hat am 17. Dezember 2014 entschieden, dass einige Regeln im geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verfassungswidrig sind. Grundsätzlich dürfen Betriebe auch weiterhin steuerbegünstigt übertragen werden, so das Gericht, allerdings muss der Gesetzgeber bei den Voraussetzungen nachbessern. Der Gesetzgeber hat dafür bis spätestens zum 30. Juni 2016 Zeit. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen §§ 13a, 13b ErbStG entsprechend an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden. 
Aus unserer Sicht führt der vorliegende Vorschlag für zahlreiche kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe aber zu deutlich mehr Bürokratie, weil künftig in vielen Fällen die Lohnsumme der Arbeitnehmer über mehrere Jahre überwacht werden muss. Bisher war eine Aufzeichnung bei Betrieben mit 20 Mitarbeitern entbehrlich. Auch die Neuregelung zur Abgrenzung von begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögens kann zu einem deutlichen Mehraufwand für Unternehmer und Finanzverwaltung führen, weil für jedes Wirtschaftsgut gesondert festzustellen ist, ob es dem Hauptzweck des Unternehmens dient. Insoweit regt der Bund der Steuerzahler in seiner Stellungnahme Nachbesserungen an.

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