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14. Landtag von B-W: Haus des Landtags 26.07.2007
© Landtag von Baden-Württemberg

Schuldenbremse ist in der Landesverfassung

Erfolge / Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 01.09.2020

Im Mai 2020 war es endlich so weit: Der Landtag hat beschlossen, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Diese Entscheidung, für die sich der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg lange und mit Verve eingesetzt hat, ist eine klare Handlungsanweisung an die Politik und ein wichtiges Zeichen gerade in Corona-Zeiten, in denen die Neuverschuldung massiv steigt. Nun hat auch in Baden-Württemberg die Schuldenbremse Verfassungsrang.

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