Nr. 71 - Absetzbarkeit von Krankheitskosten
Nr. 74 - Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften
Nr. 73 - Fahrtenbücher finanzamtssicher führen
Dienstwagen sind im Berufsalltag weit verbreitet – doch bei der steuerlichen Behandlung privater Fahrten stellt sich schnell eine wichtige Frage: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuchmethode? Wer ein Fahrzeug beruflich und privat nutzt, kann mit einem korrekt geführten Fahrtenbuch häufig Steuern sparen. Unser BdSt-Ratgeber zeigt, wie ein Fahrtenbuch finanzamtssicher geführt wird und welche Anforderungen die Finanzverwaltung stellt.
Im Alltag entstehen dabei häufig Unsicherheiten: Ein Unternehmer nutzt seinen Firmenwagen überwiegend geschäftlich und möchte vermeiden, dass das Finanzamt automatisch einen hohen privaten Nutzungsanteil unterstellt. Ein Arbeitnehmer fährt mit dem Dienstwagen regelmäßig zu Kunden und überlegt, ob sich ein Fahrtenbuch steuerlich lohnt. Andere Steuerzahler möchten nachweisen, dass ihr Fahrzeug fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
Damit ein Fahrtenbuch steuerlich anerkannt wird, gelten jedoch strenge Regeln. Das Fahrtenbuch muss vollständig, zeitnah und lückenlos geführt werden. Jede berufliche Fahrt muss mit wichtigen Angaben dokumentiert werden – etwa Datum, Kilometerstände, Ziel der Fahrt und aufgesuchte Geschäftspartner. Schon kleine Fehler oder nachträgliche Änderungen können dazu führen, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt. In diesem Fall wird häufig automatisch die pauschale 1-Prozent-Methode angewendet – und das kann deutlich teurer werden.
Der BdSt-Ratgeber erklärt verständlich die wichtigsten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, zeigt typische Fehlerquellen im Alltag und gibt praktische Hinweise für Steuerzahler, die ihre Dienstwagenbesteuerung rechtssicher dokumentieren möchten.
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