Nr. 64 - Haus und Steuern
Nr. 66 - Steuervergünstigungen durch Kinder
Nr. 65 - Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Viele Menschen engagieren sich für gemeinnützige Zwecke – sei es durch Spenden an Hilfsorganisationen, durch Unterstützung von Vereinen oder durch Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Einrichtungen. Was viele Steuerzahler nicht wissen: In vielen Fällen lassen sich Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wann Spenden steuerlich abziehbar sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Im Alltag entstehen solche Situationen häufig: Eine Familie spendet für eine Hilfsorganisation, ein Arbeitnehmer unterstützt regelmäßig einen gemeinnützigen Verein oder engagierte Bürger zahlen Mitgliedsbeiträge für kulturelle oder soziale Projekte. In vielen dieser Fälle können die gezahlten Beträge im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Entscheidend ist dabei vor allem, dass der Empfänger der Spende vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Nur dann sind Zuwendungen steuerlich begünstigt. Begünstigt sind dabei sowohl Geldspenden als auch Sachspenden. Auch Mitgliedsbeiträge können steuerlich berücksichtigt werden – allerdings nicht in allen Fällen. Beiträge an Vereine, die überwiegend der Freizeitgestaltung dienen, sind beispielsweise häufig nicht abzugsfähig.
Damit das Finanzamt eine Spende steuerlich anerkennt, sind außerdem bestimmte Nachweise erforderlich. In vielen Fällen genügt eine Zuwendungsbestätigung des Vereins oder – bei kleineren Beträgen – auch ein einfacher Zahlungsnachweis.
Der BdSt-Ratgeber erläutert verständlich die wichtigsten Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden, zeigt, welche Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt sind und erklärt, welche Nachweise gegenüber dem Finanzamt erforderlich sind.
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