Nr. 47 - Rechtliches Gehör im Besteuerungsverfahren
Nr. 54 - Steuerliche Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen
Nr. 49 - Die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-/ Eingetragenen Lebenspartner-Arbeitsverhältnissen
In vielen Familienbetrieben arbeiten Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam im Unternehmen. Doch steuerlich stellt sich dabei eine entscheidende Frage: Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten vom Finanzamt tatsächlich anerkannt? Unser BdSt-Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein solches Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich wirksam ist.
Die Situation ist in der Praxis häufig: Ein Unternehmer beschäftigt seine Ehepartnerin im Büro, bei der Buchhaltung oder im Kundenservice. Auch in kleinen Betrieben, Praxen oder Handwerksunternehmen arbeiten Lebenspartner oft eng zusammen. Damit der gezahlte Arbeitslohn steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird, müssen jedoch bestimmte formale und tatsächliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Entscheidend ist vor allem, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart wird und tatsächlich so durchgeführt wird, wie es auch bei fremden Arbeitnehmern üblich wäre. Dazu gehören klare Vereinbarungen über Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung oder Urlaubsansprüche. Ebenso wichtig ist, dass der vereinbarte Lohn tatsächlich ausgezahlt und korrekt versteuert wird.
Der BdSt-Ratgeber zeigt praxisnah, welche Regeln bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern gelten, welche typischen Fehler zur steuerlichen Nichtanerkennung führen können und worauf Unternehmer bei der Gestaltung solcher Arbeitsverträge achten sollten.
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig