Nr. 45 - Rückstellungen für Garantieleistungen
Nr. 47 - Rechtliches Gehör im Besteuerungsverfahren
Nr. 46 - Kinderbetreuungskosten
Viele Eltern stehen vor der Herausforderung, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Ob Kindergarten, Tagesmutter oder Betreuung nach der Schule – Kinderbetreuung verursacht häufig erhebliche Kosten. Doch ein Teil dieser Aufwendungen kann steuerlich berücksichtigt werden. Unser BdSt-Ratgeber zeigt, wie Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden können.
Im Alltag betrifft das zahlreiche Familien: Kinder besuchen eine Kita oder einen Kindergarten, Eltern organisieren eine Betreuung durch Tagesmütter oder beschäftigen eine Betreuungsperson im eigenen Haushalt. Auch Nachmittagsbetreuung oder Unterstützung bei den Hausaufgaben kann Teil der Kinderbetreuung sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Der Ratgeber erklärt verständlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Betreuungskosten steuerlich anerkannt werden. Dabei geht es unter anderem um das Alter des Kindes, die Haushaltszugehörigkeit und die Frage, welche Leistungen tatsächlich als Kinderbetreuung gelten.
Auch wichtige Abgrenzungen werden erläutert: Nicht jede Ausgabe rund um Kinder ist steuerlich begünstigt. So zählen etwa Unterricht oder Freizeitaktivitäten in der Regel nicht zu den abzugsfähigen Betreuungskosten. Entscheidend ist vielmehr, dass die Aufwendungen unmittelbar der Betreuung des Kindes dienen.
Der BdSt-Ratgeber bietet Eltern eine hilfreiche Orientierung zu steuerlich absetzbaren Kinderbetreuungskosten, zu den notwendigen Nachweisen und zu den Möglichkeiten, diese Ausgaben bereits bei der Steuererklärung oder im Lohnsteuerverfahren zu berücksichtigen.
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