Nr. 39 - Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens
Nr. 41 - Wahl der Steuerklassen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Nr. 40 - Bestandsaufnahme und Bewertung des Vorratsvermögens
Unternehmen mit Warenbeständen, Rohstoffen oder fertigen Produkten müssen zum Jahresende ihre Bestände erfassen und bewerten. Diese sogenannte Inventur des Vorratsvermögens ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Gewinnermittlung. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, wie die Bestandsaufnahme und Bewertung von Vorräten korrekt durchgeführt wird.
In der Praxis betrifft das viele Betriebe: Händler zählen ihre Waren im Lager, Produktionsbetriebe erfassen Rohstoffe und fertige Produkte, und auch kleinere Unternehmen müssen ihre Vorräte zum Bilanzstichtag dokumentieren. Die Inventur bildet dabei die Grundlage für den Jahresabschluss und hat unmittelbare Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn.
Der Ratgeber erläutert, wie eine Inventur durchgeführt werden kann – etwa durch eine körperliche Bestandsaufnahme oder durch alternative Verfahren wie eine permanente Inventur. Gleichzeitig wird erklärt, welche Anforderungen an Aufzeichnungen und Dokumentation gestellt werden und welche Folgen Fehler bei der Inventur haben können.
Darüber hinaus geht es um die Bewertung der Vorräte: Welche Kosten zählen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Wann kommt eine niedrigere Bewertung infrage? Und welche Bewertungsvereinfachungen können Betriebe nutzen?
Der BdSt-Ratgeber bietet Unternehmern und Selbstständigen eine verständliche Orientierung zur Inventurpflicht, zur Bewertung von Warenbeständen und zu den steuerlichen Anforderungen an die Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens.
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