Hinweise zum Grundsteuereinspruch (Bundesmodell)
DER STEUERZAHLER Januar 2023
Nr. 38 - Häusliches Arbeitszimmer
Arbeiten von zu Hause gehört für viele Menschen inzwischen zum Berufsalltag. Doch steuerlich stellt sich häufig die Frage: Wann kann ein häusliches Arbeitszimmer eigentlich von der Steuer abgesetzt werden? Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, unter welchen Voraussetzungen Steuerzahler die Kosten für ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können.
Viele Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig im Homeoffice oder erledigen einen Teil ihrer beruflichen Aufgaben von zu Hause. Auch Selbstständige und Freiberufler nutzen häufig ein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung oder im Haus. Entscheidend ist dabei, ob der Raum tatsächlich als separates Arbeitszimmer genutzt wird und welche Rolle er für die berufliche Tätigkeit spielt.
Je nach Situation gelten unterschiedliche steuerliche Regeln. In bestimmten Fällen können die Kosten für das Arbeitszimmer vollständig steuerlich berücksichtigt werden. In anderen Fällen ist der steuerliche Abzug nur begrenzt möglich oder es greifen vereinfachte Pauschalen für das Arbeiten im Homeoffice. Auch Aufwendungen für Einrichtung, Arbeitsgeräte oder anteilige Wohnkosten können eine Rolle spielen.
Der BdSt-Ratgeber erläutert praxisnah, wann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, welche Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug der Kosten gelten und welche Regelungen seit den aktuellen Änderungen im Steuerrecht zu beachten sind. Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, erhält hier wichtige Hinweise für die eigene Steuererklärung.
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