Nr. 27 - Der Kraftwagen des Arbeitnehmers und die Steuer
Nr. 30 - Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern
Nr. 28 - Die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
Wer ein Gebäude besitzt oder vermietet, kann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich nicht sofort vollständig absetzen. Stattdessen werden diese Kosten über viele Jahre verteilt abgeschrieben. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wie die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden funktioniert und welche Abschreibungsmöglichkeiten es gibt.
Gerade für Eigentümer und Vermieter spielt die Abschreibung eine wichtige Rolle bei der Steuerplanung. Über die jährliche AfA können Teile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn oder das zu versteuernde Einkommen.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, welche Abschreibungsmethode angewendet werden kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Das Steuerrecht unterscheidet verschiedene Formen der Abschreibung, die sich nach Baujahr, Nutzung des Gebäudes oder besonderen Umständen richten können.
Auch bei Neubauten oder Investitionen in Wohnimmobilien können besondere steuerliche Regelungen gelten. Gerade für Vermieter oder Investoren kann die steuerliche Abschreibung eine wichtige Rolle für die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie spielen.
Der BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, welche Abschreibungsregeln für Gebäude gelten, welche Möglichkeiten bei Neubauten bestehen und welche steuerlichen Aspekte Eigentümer bei Immobilieninvestitionen beachten sollten.
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