Nr. 26 - Der Pkw des Betriebsinhabers und die Steuer
Nr. 28 - Die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
Nr. 27 - Der Kraftwagen des Arbeitnehmers und die Steuer
Viele Arbeitnehmer nutzen ihr eigenes Auto nicht nur privat, sondern auch für berufliche Zwecke – etwa für den Weg zur Arbeit oder für Fahrten im Auftrag ihres Arbeitgebers. Doch welche Kosten können dabei steuerlich berücksichtigt werden? Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche steuerlichen Regelungen für den privaten Pkw von Arbeitnehmern gelten.
Im Berufsalltag entstehen häufig Situationen, in denen der eigene Pkw für berufliche Fahrten eingesetzt wird. Arbeitnehmer fahren beispielsweise zu auswärtigen Terminen, besuchen Kunden oder nutzen ihr Fahrzeug für Dienstreisen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und wie diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden können.
Auch beim täglichen Weg zur Arbeit spielt das Auto eine große Rolle. Viele Arbeitnehmer fahren regelmäßig mit dem eigenen Fahrzeug zur ersten Tätigkeitsstätte. Dafür sieht das Steuerrecht besondere Regelungen vor, mit denen ein Teil der Fahrtkosten im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob und wie der Arbeitgeber berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw erstattet. Wird ein Fahrtkostenersatz gezahlt, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Erfolgt keine Erstattung, können Arbeitnehmer ihre beruflich veranlassten Fahrten häufig selbst in der Steuererklärung geltend machen.
Der BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben, wenn sie ihren privaten Pkw beruflich nutzen, welche steuerlichen Regeln für Fahrtkosten gelten und worauf bei der steuerlichen Behandlung von Dienstfahrten zu achten ist.
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