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Nr. 18 - Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers beim Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2026

Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss nicht nur Lohnsteuer korrekt berechnen und abführen. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, umfangreiche Aufzeichnungen im Lohnsteuer-Abzugsverfahren zu führen. Diese Dokumentation ist entscheidend – spätestens bei einer Lohnsteueraußenprüfung prüft das Finanzamt genau, ob alle Angaben vollständig und korrekt erfasst wurden. Unser BdSt-Ratgeber zeigt, welche Aufzeichnungspflichten Arbeitgeber erfüllen müssen und wie typische Fehler vermieden werden können.

Ein klassisches Praxisbeispiel: Ein Unternehmen beschäftigt mehrere Mitarbeiter und erstellt monatlich Lohnabrechnungen. Für jeden Arbeitnehmer muss ein Lohnkonto geführt werden, in dem unter anderem die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die Steuer-Identifikationsnummer, Freibeträge sowie der gezahlte Arbeitslohn dokumentiert werden. Auch Änderungen – etwa bei Steuerklasse oder Freibeträgen – müssen exakt mit Zeitpunkt festgehalten werden.

Bei jeder Lohnzahlung sind zudem weitere Angaben verpflichtend zu erfassen. Dazu gehören beispielsweise der Lohnzahlungszeitraum, der gezahlte Arbeitslohn getrennt nach Barlohn und Sachbezügen sowie die einbehaltene Lohnsteuer. Auch besondere Fälle müssen dokumentiert werden, etwa steuerfreie Zuschüsse, Kurzarbeitergeld oder pauschal versteuerte Bezüge. Fehlen solche Angaben, kann dies bei einer Prüfung zu Nachforderungen führen.

Auch besondere Kennzeichnungen spielen eine Rolle: Stellt der Arbeitgeber beispielsweise Mahlzeiten während einer beruflichen Auswärtstätigkeit zur Verfügung, muss im Lohnkonto ein entsprechender Buchstabe vermerkt werden. Gleiches gilt etwa für steuerfreie Sammelbeförderungen oder bestimmte Zuschüsse. Diese scheinbar kleinen Details sind für die steuerliche Behandlung entscheidend.

Der BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich sind, welche Besonderheiten bei pauschal versteuerten Bezügen gelten und welche Unterlagen Arbeitgeber aufbewahren müssen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist es wichtig, die Dokumentationspflichten beim Lohnsteuerabzug genau zu kennen – denn vollständige Unterlagen sind der beste Schutz bei einer späteren Betriebsprüfung

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