Nr. 07 - Steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeit
Nr. 09 - Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub
Nr. 08 - Lohnsteueraußenprüfung: Wo Gefahren lauern
Für viele Unternehmen ist sie ein unangenehmes Thema: die Lohnsteueraußenprüfung. In regelmäßigen Abständen prüfen Finanzämter, ob Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt berechnet, abgeführt und dokumentiert haben. Fehler können schnell zu Steuernachforderungen, Säumniszuschlägen oder sogar strafrechtlichen Risiken führen. Unser BdSt-Ratgeber zeigt, wo typische Fehlerquellen liegen und wie sich Unternehmen auf eine Prüfung vorbereiten können.
Im Alltag entstehen Fehler oft durch kleine Unachtsamkeiten. Ein häufiges Problem ist etwa, dass die einbehaltene Lohnsteuer nicht exakt mit den tatsächlich angemeldeten und abgeführten Beträgen übereinstimmt – etwa weil einzelne Arbeitnehmer in der Zusammenstellung der Lohnsteueranmeldung vergessen wurden oder Beträge falsch übertragen wurden.
Auch bei der Pauschalbesteuerung von Teilzeitbeschäftigten oder Minijobbern treten regelmäßig Schwierigkeiten auf, wenn die erforderlichen Aufzeichnungen unvollständig geführt werden. Dadurch kann das Finanzamt später kaum nachvollziehen, ob die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung tatsächlich erfüllt waren.
Ein weiteres klassisches Prüfungsfeld sind sogenannte sonstige Bezüge – also einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen, Abfindungen oder Nachzahlungen. Gerade hier kommt es häufig zu Fehlern bei der steuerlichen Berechnung. Auch geldwerte Vorteile, etwa bei Firmenwagen, Betriebsveranstaltungen oder der verbilligten Überlassung von Mahlzeiten, stehen regelmäßig im Fokus der Prüfer.
Der BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, auf welche Prüffelder Finanzbeamte besonders achten und wie Unternehmen typische Fehler vermeiden können. Wer seine Lohnabrechnung gut organisiert und die wichtigsten Prüfungsrisiken kennt, kann einer Lohnsteuerprüfung deutlich gelassener entgegensehen.
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