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Neues Reisekostenrecht: Kürzung der Verpflegungspauschalen

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 10.03.2014

Seit dem 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Das Bundesministerium der Finanzen hatte dazu bereits im September 2013 ein umfangreiches Anwendungsschreiben veröffentlich. Danach sind die vom Arbeitgeber gezahlten Verpflegungspauschalen zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer ein Essen zur Verfügung gestellt bekommt. Gekürzt wird um 4,80 Euro bei einem Frühstück bzw. 9,60 Euro bei einem Mittag- oder Abendessen. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Frühstück und Mittag-/Abendessen daher entscheidend, weil sich danach der Kürzungsbetrag richtet. Mit dieser Eingabe fragt der Bund der Steuerzahler beim Bundesministerium der Finanzen an, wie die Mahlzeiten abzugrenzen sind und zeigt einige Zweifelsfälle auf. Bestes Beispiel ist das Weißwurstfrühstück um 11 Uhr: Handelt es sich hier um ein Frühstück (Kürzung 4,80 Euro) oder um ein Mittagessen (Kürzung 9,60 Euro)?

Das Bundesministerium der Finanzen hat im März 2014 mitgeteilt, dass gegenwärtig alle Fragen zum neuen Reisekostenrechts gesammelt und in einem ergänzenden Verwaltungsschreiben klarstellende Aussagen getroffen werden sollen. Der BdSt ist auf das Verwaltungsschreiben gespannt.

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