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Landesbeilage Mecklenburg-Vorpommern Januar Februar 2022
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Mobilitätsprämie - Wer sie nutzen kann! - Nr. 9
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Die Mobilitätsprämie ist eine befristete steuerliche Förderung für Geringverdiener, die zusätzlich zur Entfernungspauschale gewährt wird. Sie wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 eingeführt.
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