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REDUZIERUNG DER GEWERBERAUMMIETE IM CORONA-LOCKDOWN - Nr. 13
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April 2021
KURZARBEITERGELD UND STEUERN - Nr. 14
Publikation
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Info-Service
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Immobilienbesitzer
Wer 2020 in Kurzarbeit war oder Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, muss für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben. Anders als oft behauptet, führt das aber nicht in jedem Fall zu einer Steuernachzahlung. Wer jetzt Geld zurücklegen sollte, zeigt unser BdSt-Info-Service.
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