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Kostendeckel für Hessenevents einführen!

Bund der Steuerzahler Hessen e. V. / Presseinformation 27.04.2018

Zuschüsse für Landesgartenschau und Hessentag sollten begrenzt werden / Ein Großereignis im Jahr genügt

Weil das Land in diesem Jahr erneut eine Landesgartenschau und einen Hessentag parallel ausrichtet, fordert der BdSt Hessen die Verantwortlichen zu deutlichen Sparmaßnahmen im Bereich dieser Hessenevents auf. Wenn man alle Zuschüsse und Investitionen im Zusammenhang mit den beiden Großveranstaltungen berücksichtigt, müssen die Steuerzahler jeweils für zweistellige Millionenbeträge aufkommen. „Hessen leistet sich im Eventbereich einen Luxus, der bundesweit seinesgleichen sucht. Kein anderes Land feiert so oft, so lange und so teuer. Damit muss Schluss sein!“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Für die freiwilligen Veranstaltungsleistungen des Landes müsse eine jährliche finanzielle Obergrenze eingezogen werden. So sollte auf der Grundlage einer Vollkostenrechnung, die alle Leistungen der Kommune, des Landkreises und des Landes einbezieht, als Höchstsumme ein einstelliger Millionenbetrag pro Kalenderjahr festgelegt werden.

Dies würde gleichzeitig bedeuten, dass man sich auf ein Landesfest pro Jahr beschränkt und somit kein Hessentag mehr zeitgleich zur Landesgartenschau durchgeführt würde. Auch könnte durch die Kostendeckelung ein wichtiger Schritt weg vom ausufernden Großereignis, hin zum eigentlichen Hessenfest eingeleitet werden. „Ein größeres Hessenevent im Jahr reicht völlig aus, eine Zusammenlegung der beiden Veranstaltungen wäre problemlos möglich“, so Papendick. Eine Landesgartenschau biete schließlich ein sehr attraktives Ambiente für die Treffen der hessischen Vereine und Verbände und würde auch einen schönen Rahmen für einen Hessenumzug bilden. Äußerst fragwürdig sei in diesem Zusammenhang auch der „Triple-Plan“ der Stadt Fulda, die nach dem Stadtjubiläum 2019 den Hessentag 2021 und die Landesgartenschau 2023 ausrichten wird.

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