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Koalitionsvertrag: Lob und Kritik vom Bund der Steuerzahler

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 05.05.2021

Kommende Generationen beim Thema Finanzen besser im Blick haben

Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass die im heute vorgestellten grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben unter einem Haushaltsvorbehalt stehen und die neue Landesregierung sich zur Einhaltung der Schuldenbremse bekennt. Der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes Zenon Bilaniuk machte deutlich, dass sich Generationengerechtigkeit nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf die öffentlichen Haushalte bezieht. „Wenn man zukünftigen Generationen Spielraum im Landeshaushalt belassen will, muss man Haushaltsdisziplin üben. Keinesfalls dürfen Lasten auf die Zukunft verschoben werden. Die kommenden Generationen gilt es daher nicht nur beim Klimaschutz zu bedenken, auch beim Thema Finanzen muss man sie im Auge haben. Die neue Landesregierung ist daher jetzt auch stets an ihrem selbsternannten Slogan ´Jetzt für morgen´ zu messen,“ sagte Bilaniuk. Das bedeute, dass alle grün-schwarzen Projekte finanziert werden müssen, ohne dass dazu neue Schulden aufgenommen werden. Deshalb müssen Prioritäten gesetzt werden. „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar“, so Bilaniuk.

Kritik äußerte der Steuerzahlerbund daran, dass sich bei den Landesfinanzen das „One-in-One-out“-Prinzip bereits zu verwässern scheint. Hieß es vor einigen Woche noch, dieses Prinzip gelte für den neuen Koalitionsvertrag, ist jetzt nur noch davon die Rede, dass es ein Instrument sein könne. Im Gegenzug für das neu geschaffene Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wäre es in Form des Prinzips „One-in-One-out“ kostentechnisch beispielsweise konsequent gewesen, zwei andere Ministerien zusammenzulegen. So viel Haushaltsdisziplin wurde aber leider nicht an den Tag gelegt.

Als falsch sieht es der Bund der Steuerzahler an, dass in den kommenden Jahren die Grunderwerbsteuer nicht gesenkt werden soll. Und das obwohl vier von fünf Parteien im Landtag dafür sind. „Hier hätte man mit einer Senkung zeigen können, dass die Forderung der Politik nach bezahlbarem Wohnraum nicht nur Sonntagsreden sind. Stattdessen ist zu befürchten, dass das Bauen auf Grund neuer Auflagen gerade für junge Familien noch teurer wird“, machte Bilaniuk deutlich.

Vor diesem Hintergrund sieht der Bund der Steuerzahler auch die Schaffung des neuen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen als nicht zielführend an. „Die Schaffung dieses Ministeriums verschlingt in erster Linie in Form von zusätzlichen Personalkosten Steuergelder. Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen braucht es allerdings kein neues und teures Ministerium. Instrumente wie die angesprochene Absenkung der Grunderwerbsteuer wären der deutlich sinnvollere und effektivere Weg“, so Bilaniuk.

Enttäuschend ist es, dass die Stellenzahl in der Landesverwaltung nicht reduziert werden soll. Hier wurde jüngst von einem Teil der Regierungskoalition noch angekündigt, dass 3000 Stellen abgebaut werden könnten. Dies hätte zu einer deutlichen Entlastung des Landeshaushalts beigetragen.

Die falsche Richtung wird auch beim geplanten Mobilitätpass bzw. der Nahverkehrsabgabe eingeschlagen. Bereits jetzt werden insbesondere die Autofahrer unter anderem in Form von Mineralöl- und Kfz-Steuer massiv zur Kasse gebeten. „Die zusätzliche Nahverkehrsabgabe würde die Belastung weiter in die Höhe treiben. Und das in einer Zeit, in der eigentlich die finanzielle Entlastung großer Teile der Bevölkerung im Zentrum des politischen Handelns stehen müsste “, zeigte Bilaniuk auf.

Die geplante, in der Vergangenheit aber schon einmal gescheiterte Grundsteuer C, weist aus Sicht des Steuerzahlerbundes gravierende Mängel auf und würde die bereits bestehenden Schwächen der Grundsteuer verschärfen. So widerspricht die sogenannte Baulandsteuer drastisch dem Leistungsfähigkeitsprinzip und belastetet als Strafsteuer die einkommensschwachen Steuerzahler, die sich eine Bebauung möglicherweise nicht bzw. noch nicht leisten können. Zur Ausweitung des Baulandangebots ist die Steuer nicht geeignet, da solvente Grundstückseigentümer trotz zusätzlicher Lasten nicht verkaufen werden. Es besteht die Gefahr, dass sich das Bauland weiter verteuert, da die gezahlte Baulandsteuer auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Zudem würde sie das Steuerrecht verkomplizieren und voraussichtlich das Versprechen einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform konterkarieren.

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