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Keine neuen Schulden für den Nachtragshaushalt 2020

Presseinformation 25.03.2020

Hohe Rücklagen zur Finanzierung nutzen

Der Steuerzahlerbund begrüßt die geplanten Maßnahmen des Nachtragshaushaltes 2020 des Landes Rheinland-Pfalz um gegen die Corona-Krise anzukämpfen. Allerdings ist die anvisierte Nettokreditaufnahme von rund 640 Millionen Euro unnötig. Der Landtag sollte stattdessen die sog. Haushaltssicherungsrücklage zur Gegenfinanzierung verwenden.  

 

Nach Angaben der Landesregierung von Rheinland-Pfalz sollen im anvisierten Nachtragshaushalt 2020 für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Die unmittelbaren Mehrausgaben belaufen sich auf rund eine Milliarde Euro. Zu deren Finanzierung soll die vorgesehene Schuldentilgung ausgesetzt und die geplanten Zuführungen zu den Rücklagen gestrichen werden. Dennoch würde im Ergebnis eine Nettokreditaufnahme von rund 640 Millionen Euro anfallen. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes ist aufgrund der hohen Landesrücklagen eine Kreditaufnahme jedoch unnötig.

„Der von der Ampel-Koalition geplante Nachtragshaushalt 2020 ist eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Corona-Folgen. Gerade mit den umfangreichen Hilfen zeigt die Landesregierung, dass sie alles Nötige tun will, um die Krise zu meistern. Doch wer wie das Land Rheinland-Pfalz extrem hohe Rücklagen besitzt, muss sich fragen lassen, warum diese in Krisenzeiten nicht genutzt werden sollen“, so Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Alleine die
Haushaltssicherungsrücklage beläuft sich auf fast eine Milliarde Euro. Bislang wollte die Ampel-Koalition mit diesem Geldsegen weder zusätzlich Schulden tilgen noch die Abgabelasten der Bürger reduzieren. Und nun soll die Rücklage ebenso wenig zur Finanzierung eines Krisenhaushaltes dienen. Wozu also hortet die Ampel-Koalition diese Unsummen an Steuergeld?“

Der Steuerzahlerbund ruft den Landtag dazu auf, als Haushaltsgesetzgeber für eine geänderte Finanzierung des Nachtragshaushaltes zu sorgen. „Die Schuldenbremse gilt ab dem Jahr 2020. Zweifellos ließe die Corona-Krise das Anwenden der Ausnahmeregelungen zu. Aber was wäre das für ein politisches Zeichen, gleich im ersten Jahr von der Schuldenbremse radikal abzuweichen, um extreme Rücklagen nicht antasten zu müssen?“, fragt Brüderle. „Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Jetzt ist die Zeit gekommen, um es im Sinne der Schuldenvermeidung zu nutzen.“

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