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Keine Doppelrolle im Wahlkampf, Herr Altmaier!

Presseinformation / Steuerpolitik 11.04.2017

Regierungsamt und parteipolitische Betätigung sind strikt zu trennen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert, Regierungsamt und parteipolitische Betätigungen klar zu trennen! Auch und gerade in Wahlkampfzeiten darf eine saubere Trennung nicht ignoriert werden, betont der Verband. Da Politiker aus Steuergeldern bezahlt werden, darf das politische Amt nicht für Parteiarbeit genutzt werden! Es war bekannt geworden, dass Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) zusätzlich den Bundestagswahlkampf seiner Partei managen soll. Dies darf aber nicht zulasten seiner Tätigkeit als Kanzleramtsminister gehen!

Eine solche Doppelrolle Altmaiers würde sich mit der staatlichen Parteienfinanzierung beißen, so der Verband. Im Zweifelsfall sollte Altmaier sein Amt als Kanzleramtsminister ruhen lassen. Denn eine Verknüpfung von Regierungsamt und parteipolitischer Betätigung wäre verfassungsrechtlich nicht in Ordnung. Hier verweist der BdSt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977, das die strikte Trennung von Regierungsarbeit und Wahlkampf angemahnt hatte.

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