Steuerberater fordern Fristverlängerung
Richtig so! Kalte Progression wird weiter gedämpft
+++ Kein Zahnarztbesuch aufgrund von Corona? Bonusanspruch bleibt aber! +++
Zu Beginn der Corona-Pandemie hatten Virologen teils von nicht unbedingt notwendigen Zahnarztbesuchen abgeraten. Diesem Rat sind viele Menschen gefolgt und haben auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt verzichtet. Normalerweise bedeutet das für die Patienten Verluste beim Bonusanspruch: Denn nur ein lückenlos geführtes Bonusheft sorgt für höhere Zuschüsse beim Zahnersatz. Doch nun wurden Sonderregelungen von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getroffen.
Im Einzelnen: Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2020 keine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen konnten, sollen ihren vollständigen Bonusanspruch behalten, auch wenn sie im ersten Halbjahr keine Vorsorgeuntersuchung hatten. Denn grundsätzlich brauchen Kinder und Jugendliche zwei Bonusheft-Stempel pro Kalenderjahr. Beim nächsten Praxisbesuch soll dann entsprechend „nachgestempelt“ werden.Für Erwachsene gilt diese Regelung allerdings nicht. Sie müssen ohnehin nur zu einer Vorsorgeuntersuchung pro Jahr, um den Anspruch auf Zuschüsse nicht zu riskieren. Dieser Termin kann auch im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 wahrgenommen werden.