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Hat das Land seine Beteiligungen im Griff?

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 12.03.2022, Jens Ammann

Das Land Nordrhein-Westfalen soll nach § 65 Landeshaushaltsordnung nur Beteiligungen eingehen oder halten, wenn „ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“. 

Laut Beteiligungsbericht 2020, das ist zum Redaktionsschluss der jüngste vorliegende Bericht, hat das Land 26 unmittelbare Mehrheits- und 28 Minderheitsbeteiligungen. Hinzu kommen 148 Beteiligungen, die zumindest 25 Prozent betragen. Den Anteil des Nennwertes des Kapitals an unmittelbaren Beteiligungen gibt das Land in dem Bericht mit 17,6 Milliarden Euro an, den Anteil an mittelbaren Beteiligungen mit drei Milliarden Euro. Der tatsächliche Wert kann deutlich darüber liegen.
Bei den unmittelbaren Beteiligungen finden sich nicht nur Unternehmen wie die NRW.Bank, sondern u.a. auch die Portigon (früher WestLB), die Erste Abwicklungsanstalt (wickelt Beteiligungen der WestLB ab), der Duisburger Hafen, die Messe Düsseldorf oder die Koelnmesse. Wer aber auf deren Beteiligungen schaut, kann schon staunen, was so alles im Landesinteresse liegen soll. Denn nicht nur aus dem WestLB-Fiasko waren zum Ende des Berichtzeitraums über die Erste Abwicklungsanstalt noch Beteiligungen in Dublin (Irland), Wilmington, Dover und South Bend (alle USA) sowie in Sao Paulo (Brasilien) zu finden. Über Portigon gab es Beteiligungen in London (UK) sowie Willemstad (Curaçao) und über die NRW.Global Business GmbH in Chicago (USA). Deutliches Auslandsengagement im wichtigen Interesse des Landes NRW zeigten auch:
Der Duisburger Hafen, z.B. in Antwerpen (Belgien), Warschau (Polen), Wuxi (China) und Pune (Indien), hinzu kommen Smalyavichy (Weißrussland), Kocaeli (Türkei) und Singapur. 
Die Koelnmesse, z.B. in Parma und Mailand (beide Italien), Peking (China), Tokio (Japan), Chicago (USA), Sao Paulo (Brasilien), Bogotá (Kolumbien), Mumbai (Indien), Singapur und Hongkong.
Die Messe Düsseldorf, z.B. in Tokio (Japan), Shanghai (China), Neu Delhi (Indien), Moskau (Russland), Singapur, Hongkong und Nordamerika. 
Doch nicht nur dieses weltumspannende Engagement sollte zu denken geben. Das Land hält einige Beteiligungen über die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH (BVG). Der jüngst vorgestellte Jahres- und Konzernabschluss 2020 offenbart, dass ein überwunden geglaubtes Problem durch spekulativen Umgang mit Steuergeld bei zumindest einer Landesbeteiligung noch immer existiert. Vor Jahren verzockten diverse Kommunen mit so genannten Swaps Millionenbeträge. Bei der Duisport-Gruppe (Duisburger Hafen) finden sich im Abschluss „Payer-Zinsswaps“ in einem Nominalvolumen von über 72 Millionen Euro. Auch wenn die Prüfer nicht zuletzt wegen einer Sicherung optimistisch sind, wurde im Jahresabschluss eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 732.000 Euro gebildet, gegenüber 663.000 Euro im Vorjahr. Der Bund der Steuerzahler NRW lehnt jeglichen spekulativen Umgang mit Steuergeld, auch mit mittelbarem Steuergeld, ab. 
Die aktuelle Pandemie ist auch an den großen Beteiligungen nicht spurlos vorbei gegangen. Gut weggekommen ist der Duisburger Hafen, der 2020 immerhin 2,8 Millionen Euro an das Land ausschütten konnte und ein positives Jahresergebnis in Höhe von 13,5 Millionen Euro hatte. Bei der Messe Düsseldorf findet man eine Teilwertabschreibung in Höhe von knapp 5 Millionen Euro und ein negatives Jahresergebnis von knapp 44 Millionen Euro. Bei der Koelnmesse betrug die Teilwertabschreibung fast 2 Millionen Euro bei einem negativen Jahresergebnis in Höhe von knapp 99 Millionen Euro. Über die BVG ist das Land mit einer fremdfinanzierten Kapitalerhöhung über 120 Millionen Euro eingesprungen. 
Getroffen hat es auch den Flughafen Köln /Bonn. Doch das negative Jahresergebnis in Höhe von gut 31 Millionen Euro ist nicht nur dem Corona-Virus geschuldet. Schon 2019 waren es mehr als 19 Millionen Euro. Anfang 2021 zahlte das Land über die BVG gut 23,2 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der Flughafen Köln / Bonn GmbH gegen Vorzugsgewährung ein.
Für den BdSt NRW sind die diversen Beteiligungen darauf zu überprüfen, ob wirklich bei allen „ein wichtiges Interesse“ des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Es stellt sich die Frage, ob das Land bei allen großen oder noch so kleinen Beteiligungen wirklich im Boot sein muss. Das Land hat sich in der Pandemie hoch verschuldet. Könnte das Land seine Verschuldung reduzieren, indem es Beteiligungen verkaufte, würden kommende Generationen es danken.

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