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Gewerbesteuer

Steuerlexikon / Unternehmen 23.08.2022

Die historischen Wurzeln einer besonderen Besteuerung von Gewerbetreibenden reichen bis ins Mittelalter zurück. Die heutige Gewerbesteuer basiert im Wesentlichen auf dem Gewerbesteuergesetz aus dem Jahr 1936, in dem die Gewerbesteuer erstmalig im gesamten damaligen Reichsgebiet einheitlich geregelt worden ist.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand inländischer Gewerbebetrieb
Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag
Steuersatz einheitliche Steuermesszahl und unterschiedliche kommunale Hebesätze
Aufkommen 61,10 Mrd. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 7,38 Prozent (2021)
Ertragshoheit Kommunen

 

Beurteilung

  • keine Rechtfertigung, weder mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip noch mit dem Äquivalenzprinzip
  • Mehrfach- und Sonderbelastung bestimmter Steuerzahlergruppen
  • Verzerrungen im nationalen und internationalen Wettbewerb
  • Substanzbesteuerung
  • starke Konjunkturanfälligkeit
  • verfassungsrechtliche Bedenken

 

Empfehlung

  • Ersatz der Gewerbesteuer durch Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und durch ein Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer
  • kurzfristig: Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, Absenkung der Gewerbesteuer-Messzahl, Freibetragserhöhung für natürliche Personen und Personengesellschaften

 

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