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Einkommensteuertarif jährlich anpassen!

Top News 18.10.2022

Das machten wir in der Anhörung vor dem Finanzausschuss klar

Angesichts drastisch steigender Preise und der hohen Inflation hat die Bundesregierung den Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrags, die Anpassung des Einkommensteuertarifs und des Kinderfreibetrags sowie ein höheres Kindergeld vor. In der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags haben wir als Sachverständige klar gemacht, dass und warum die Anpassungen nicht ausreichen (unser Foto zeigt Matthias Warneke). Denn: Die im Gesetzentwurf zugrunde gelegten Inflationsprognosen sind bereits überholt. Es müssen die Prognosen sowohl für das Jahr 2022 als auch für das kommende Jahr berücksichtigt werden!

Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler konkret:

  • Im Sinne eines schnellen Inflationsausgleichs für die Steuerzahler wäre es geboten, schon den Steuertarif 2022 mit einer höheren Inflationsrate zu indexieren. Auch dass die Bundesregierung eine Inflationsrate von rund 5,76 Prozent für den Steuertarif 2023 annimmt, ist kein echter Inflationsausgleich! Der Gesetzgeber müsse den Einkommensteuertarif 2023 um die zu erwartende Inflation 2023 bereinigen, die nach der derzeitigen Prognose der Gemeinschaftsdiagnose 8,8 Prozent betragen wird.
  • Die Anpassung des Grundfreibetrags und des Einkommensteuertarifs muss jährlich erfolgen. Sie sollte im Gesetz oder im Grundgesetz fest verankert werden („Tarif auf Rädern“).
  • Die Tarifeckwerte müssen für alle Einkommensgrößen an die Inflation angepasst werden.
  • Fazit: Der Fiskus darf kein Inflationsgewinner werden!

Unsere Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

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