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Doppelhaushalt 2021/2022 und Covid-19-Sondervermögen sind verfassungswidrig!

Bund der Steuerzahler Saarland e. V. / Presseinformation 05.03.2021, Christoph Walter

Nachtragshaushalt  ist notwendig

 

Der Doppelhaushalt 2021/2022 und das Covid-19-Sondervermögen widersprechen mehreren verfassungsrechtlichen Haushaltsgeboten, vor allem der Schuldenbremse des Grundgesetzes!

 

Zu diesem Schluss kommt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Saarland mit Verweis auf das aktuelle Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Dr. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes. Der Verband hatte die gesetzlichen Regelungen ergebnisoffen prüfen lassen – mit dem Fazit, dass der Doppelhaushalt 2021/2022 und das Covid-19-Sondervermögen verfassungswidrig sind.

Das sind die kritischsten Punkte:

 

  1. Keine Finanzierung corona-unabhängiger Maßnahmen mit Krediten


    Im Haushalt werden Maßnahmen kreditfinanziert, die in keinem unmittelbaren  Veranlassungszusammenhang mit der Corona-Notlage stehen, sondern politische Prestigeprojekte der großen Koalition darstellen. Doch genau eine solche Verknüpfung von Notkrediten und Krisenbewältigung verlangt die gesetzliche Schuldenbremse. Geplant sind z.B. kreditfinanzierte Ausgaben zur Digitalisierung und zur Aufstockung des Landespersonals, die nichts zu tun haben mit der Covid-19-Krise. Hierdurch werden eindeutig die Regeln der Schuldenbremse missachtet.
     
  2. Bildung von kreditfinanzierten Sondervermögen verfassungswidrig


    Die Anhäufung finanzieller Mittel in Sondervermögen dient vor allem dazu, sich schuldenfinanzierte Finanzpolster für die Zukunft anzulegen. Ein Teil des geparkten Geldes wird nicht im gleichen Haushaltsjahr ausgegeben, wodurch die Schulden auch nicht zur Überwindung der Krise beitragen. Diese Praxis ist ein klarer Verfassungsbruch, da sie den verfassungsrechtlichen Geboten der Wirtschaftlichkeit und Jährlichkeit widerspricht. Man nimmt keine Schulden auf, um damit für die Zukunft zu sparen.

 

Die Kritik bringt der Vorsitzende des BdSt Saarland Christoph Walter auf den Punkt:
„Jetzt ist das Parlament als Budgetgeber aufgerufen, diese verfassungswidrigen Regelungen zu korrigieren. Das setzt zwingend einen Nachtragshaushalt voraus und die Auflösung des Sondervermögens. Eine maßvolle Neuverschuldung ist in der Krise unvermeidbar. Aber dies darf nicht dazu führen, dass die Aussetzung der Schuldenbremse zur Kreditfinanzierung von Daueraufgaben missbraucht wird. Diese Maßnahmen müssen im regulären Etat festgeschrieben werden. Es muss auch befürchtet werden, dass die zukünftige Handlungsfähigkeit des Saarlandes stark eingeschränkt wird. Zudem wird aufgrund der Abhängigkeit von Bundeshilfen der Entscheidungsspielraum des Saarlandes weiter beschnitten und es bleibt zu befürchten, dass die Eigenständigkeit des Saarlandes als Bundesland erneut infrage gestellt werden wird.“

 

Das vollständige Gutachten im PDF-Format kann telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler Saarland e.V. angefordert werden.

 

Gutachten sind mit erheblichen Kosten verbunden. Da wir keine staatlichen Zuschüsse  erhalten sind wir auf Mitgliedsbeiträge und Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Jeder Betrag zählt!

Unterstützen Sie unsere wichtige Arbeit durch Ihre Spende.

Bund der Steuerzahler Saarland e.V.

IBAN: DE16 5919 0000 0001 0590 09

BIC: SABADE5S

Bank 1 Saar

 

 

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