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Keine langen Fristen
© Falko Matte - Fotolia

Bürgerunfreundlicher geht´s nicht mehr!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 27.03.2023, Katrin Ernst

Rolle rückwärts bei den Ersterschließungsbeiträgen: Im Kommunalausschuss hat die Politik am 24.3.2023 über eine neue Regelung beraten - zu Ungunsten der betroffenen Bürger. 

Finanzielle Planungssicherheit ist gerade in schwierigen Zeiten wichtig. Wenn Grundstückseigentümern aber unverhofft eine hohe Rechnung ins Haus flattert über Ersterschließungskosten, mit denen nicht mehr zu rechnen war, kann das Existenzen bedrohen.

In der 16. Sitzung des Landtagsausschusses für Heimat und Kommunales haben am vergangenen Freitag (24.3.) die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen eine Regelung durchgewunken, die genau solche Fälle wieder zur Folge haben wird: Die Verdoppelung der 10-Jahres-Abrechnungsfrist nach Fertigstellung und die Streichung der Spatenstichregelung (Abrechnung spätestens 25 Jahre nach Baubeginn). "Somit kann eine unerwartete Rechnung über tausende, womöglich zehntausende Euro Ersterschließungsbeitrag sogar noch spätere Generationen von Hausbesitzern treffen", kritisiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. "Das ist an Bürgerunfreundlichkeit nicht zu überbieten!“ Der BdSt NRW spricht sich – wie auch SPD und FDP, letztere auch mit einer  Petition – dafür aus, die bisherigen Fristen beizubehalten, die erst 2022 eingeführt worden waren. Die schaffen Klarheit und sind für Bürger leicht nachvollziehbar.

Die Kritik an einer damals rechtlich angreifbaren Umsetzung der bisherigen Spatenstichregelung lässt Rik Steinheuer nicht als Begründung für ihre Abschaffung gelten: "Bei der von Juristen geäußerten Kritik geht es nicht um den Regelungsgehalt an sich, sondern lediglich um die rechtliche Umsetzung. Die Spatenstichregelung lässt sich auch in Nordrhein-Westfalen verfassungskonform umsetzen! In Bayern gilt sie längst.“

"Es kann nicht sein, dass Beiträge noch nach mehreren Jahrzehnten geltend gemacht werden“, mahnt Steinheuer. Bei einer so langen Frist müssen Grundstückeigentümer ausbaden, was jahrzehntelang von den Städten nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt wurde: "Wenn etwa Baumängel da sind, dann ist es das Problem der Stadt, das mit dem Auftragnehmer, mit dem Unternehmer, zügig zu klären. Das kann kein Grund dafür sein, dass ein Bürger jahrzehntelang warten muss, bis ein Beitrag abgerechnet wird."

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