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Verbesserungsvorschläge zur Entlastungsprämie
© Sergej Toporkov - Fotolia

BdSt-Vorschläge zur Energie-Entlastung

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 21.04.2026, Hans-Ulrich Liebern

Einordnung des Bundes des Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zu den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung der gestiegenen Energiepreise:

Die Bundesregierung schlagt zwei Maßnahmen zur Entlastung der gestiegenen Energiepreise vor:

Zum Einen soll die Energiesteuer auf Diesel- und Benzinkraftstoffe um 17 Cent je Liter gesenkt werden. Beim Dieselkraftstoff soll der Energiesteuersatz auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Dies wäre eine Reduzierung von 47,04 Cent auf 33 Cent. Verbunden mit der damit einhergehenden Reduzierung der Umsatzsteuer auf die Energiesteuer wird die Senkung von 17 Cent.
Beim Benzin soll die Senkung des Energiesteuersatz ebenfalls bei 14 Cent liegen. Damit liegt der Steuersatz aber immer noch über dem europäischen Mindeststeuersatz von 35, 9 Cent. Augenblicklich liegt der Steuersatz bei 65,45 Cent.

Zur Einordnung

Bei allen Steuersenkungen auf Verbrauch oder Konsum muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Senkung der Steuern auch tatsächlich bei den Verbrauchern und Unternehmen, die den Sprit beziehen, ankommt und nicht bei den Mineralölgesellschaften verbleibt. Hier müssen dringend die kartellrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Insoweit sind auch die damaligen Untersuchungen aus 2022 zu beachten.

Der Bund der Steuerzahler sagt

Eine bessere und mögliche langfristige Maßnahme wären:

  • die Senkung der Umsatzsteuer auf Energie insgesamt, da Energie grundsätzlich lebensnotwendig ist
  • die Stromsteuer senken und
  • die Entfernungspauschale auf 45 Cent anheben
  • Unternehmen sollen Mitarbeitern Entlastungsprämie von 1.000 Euro abgabenfrei gewähren können (ausschließlich als Zusatzprämie)

Die notwendige Entlastung von Bürgern wird mit einer neuen Entlastungsprämie vom Staat auf die Arbeitgeber verlagert.

Ganz ohne Entlastung bleiben Bürger, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Sowohl damals als auch von der vorliegenden Regelung sind Rentner, Studenten und weitere Bevölkerungsgruppen sowie Unternehmer und Selbständige selbst ausgeschlossen. Das allein schürt das Unverständnis in der Bevölkerung.

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