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BdSt verlangt Akteneinsichtsrecht für Steuerzahler

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 06.06.2017

Wir verlangen mehr Transparenz und haben uns deshalb in einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag dafür eingesetzt, dass Steuerzahler ein Akteneinsichtsrecht beim Finanzamt erhalten. Aktuell haben Steuerzahler weder im laufenden Besteuerungsverfahren noch im Einspruchsverfahren die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen der Finanzbehörde zu nehmen und die über sie gespeicherten Daten zu prüfen. Erst im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht ist ihnen die Akteneinsicht gestattet. Das muss aus unserer Sicht geändert werden!
Anlass für unsere Stellungnahme ist die EU-Datenschutzgrundverordnung, die ab Mai 2018 gilt. Um die datenschutzrechtlichen Belange im Steuerrecht umzusetzen, passt der Gesetzgeber aktuell die Abgabenordnung an. Allerdings grenzen die Vorschläge des deutschen Gesetzgebers die Rechte der Steuerzahler eher ein als die Betroffenen zu schützen. Deshalb forderten wir den Gesetzgeber auf, den Steuerzahlern ein Akteneinsichtsrecht zu geben. Zwar wurde dieser Vorschlag nicht direkt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aufgegriffen, jedoch im Protoll aufgenommen, auf ein solches Recht hinzuwirken. 
Insgesamt haben Rechtsexperten den Beratungsvorgang zum Gesetzgebungsverfahren kritisiert, denn die entsprechenden Textpassagen zum Datenschutz wurden einfach an das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesversorgungsgesetz angehängt. Ein richtiger Austausch mit Steuerfachleuten fand dementsprechend nicht statt.

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