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Auf Biegen und Brechen

Aus dem Heft 18.01.2022

Fehlstart in der Haushaltspolitik

Die Ampel-Koalition startet mit einem verfassungsrechtlich höchst zweifelhaften Haushalt in die Regierungszeit. Zugleich weckt der Koalitionsvertrag große Bedenken an einer soliden Haushaltspolitik in den kommenden Jahren. Was plant die neue Regierung?

Die Corona-Pandemie und deren Bewältigungskosten sind eine Zäsur für die öffentlichen Haushalte. Vor allem der Bundeshaushalt und die Sozialversicherungen stecken in tiefroten Zahlen fest, die Staatsschulden schnellen auf immer neue Rekordhöhen. SPD, Grüne und FDP wollen laut Koalitionsvertrag mit zweierlei Strategien auf diese Missstände reagieren: Richtigerweise sollen alle Ausgaben auf den Prüfstand und überflüssige und unwirksame Etatansätze aussortiert werden – eine langjährige Forderung des BdSt, um den Bundeshaushalt auf seine Kernaufgaben und mehr Wirksamkeit zu fokussieren. Doch kaum waren die Vertragsunterschriften trocken, brach schon Streit über Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen aus. Die aufschreckenden Debatten über höhere Kfz-Steuern für Dieselautos und die Abschaffung der Pendlerpauschale lassen erahnen, dass die Sollbruchstellen der Drei-Parteienkoalition kaum überbrückbar erscheinen, um eine substanzielle Haushaltskonsolidierung auf den Weg zu bringen. Hinter den Sanierungsaspekten des Koalitionsvertrages verbirgt sich noch jede Menge politischer Streit.

Verfassungsrecht wird ignoriert

Vielleicht vorausschauend enthält der Koalitionsvertrag deshalb einen Plan B, denn die zweite erkennbare rote Linie der Koalition heißt: Schuldenbremse aufweichen und Kreditschulden in Milliardenhöhe am Haushalt vorbeischleusen. Mit diesem zweiten Aspekt startet die Koalition auch ihre Regierungszeit, in dem sie, kaum vereidigt, einen Nachtragshaushalt noch für das Jahr 2021 aufgesetzt hat, der 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen für spätere Jahre beiseitelegt. Diese Schulden, die nach dem Grundgesetz ausschließlich zur Bekämpfung der gegenwärtigen Folgen der Pandemie erlaubt sind, werden akrobatisch in einem Extrahaushalt, dem Energie- und Klimafonds, geparkt, um damit ab 2023 über Jahr hinweg Klimainvestitionen auf Pump zu finanzieren. Dieser Akt wirft gleich mehrfach verfassungsrechtliche Fragen auf und kann als offener Affront gegen die wichtigste Fiskalregel in Deutschland gewertet werden. Anders gesagt: Die Schuldenbremse setzt per Verfassungsrecht der Politik Grenzen, die die Ampel-Koalition als erste Amtshandlung ignoriert.

Schuldenpolitik wird fortgesetzt

Süffisant klingt deshalb die immer wiederkehrende Botschaft von Neu-Finanzminister Christian Lindner (FDP), ab 2023 die Regel-Neuverschuldung laut Schuldenbremse wieder einhalten zu wollen. Denn die von der Ampel gewünschten Milliarden Euro zur Realisierung ihrer Projekte werden bereits jetzt fixiert – 2021 als auch 2022 – sodass die Schuldenpolitik die gesamte Wahlperiode über fortgesetzt wird, nur eben im Hintergrund und ohne effektive Kontrolle. Dazu gehört auch, dass sich Bundesunternehmen ausweislich des Koalitionsvertrages deutlich stärker über Schulden finanzieren sollen und die Schuldenbremse selbst zwar formal bestehen bleibt, aber zu einer deutlich weicheren Fiskalregel umgebaut wird. Das Ziel der Ampel ist, dem Bundesetat Jahr für Jahr eine viel höhere Neuverschuldung in wirtschaftlich normalen Zeiten einzuräumen, im Vergleich zum aktuellen Regelwerk.

BdSt zeigt sich skeptisch

Das bereits begonnene Schleifen der Schuldenbremse lässt für die Haushaltspolitik der Ampel der kommenden Jahre nichts Gutes erahnen. Da parallel ein weitgehender Ausfall angepriesener Sparmaßnahmen wegen Uneinigkeiten in der Koalition zu befürchten ist, bleibt am Ende wohl nur eine weitgehende Schuldenfinanzierung der Wunschprojekte der neuen Regierung. Weder für die Solidität der Bundesfinanzen noch für die Vorbildfunktion Deutschlands in Europa sind dies wünschenswerte Vorzeichen.

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