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8,5 Mio. Euro für Dezemberfieber im Bundestag

Aktion Frühjahrsputz 2019 14.03.2019

Bundestag

Kurz vor Jahresende steigt immer das „Dezemberfieber“. Denn bevor das Budget verfällt, werden die noch verfügbaren Haushaltsmittel vor Ablauf des Haushaltsjahres ausgegeben – schnell und nicht immer sinnvoll.

Auffällig hoch ist das Fieber im Bundestag, konkret beim sogenannten Sachleistungskonto der Abgeordneten. Dieses Extra-Budget von 12.000 Euro jährlich steht jedem Parlamentarier neben der steuerfreien Kostenpauschale von 53.017 Euro zu. Mit diesem steuerfinanzierten Konto können sie mandatsbezogene Ausgaben finanzieren – Büro-Utensilien, Mobilfunk-Tarife oder Druckerpapier. Doch das Sachleistungskonto kann noch mehr: Auch Smartphones, Tablets, Kaffeevollautomaten oder Fernseher dürfen aus diesem Steuertopf finanziert werden. Einzige und vage formulierte Bedingung: Jede Beschaffung muss mit der Mandatstätigkeit zusammenhängen. Doch ob ein Tablet tatsächlich dafür genutzt wird oder ausschließlich privat oder von jemand anderem, wird nicht kontrolliert. Darüber hinaus können die Abgeordneten diese Gebrauchsgegenstände selbst dann behalten, wenn sie ihr Mandat verlieren und aus dem Bundestag ausscheiden.

Auffällig ist nun, wie sehr diese Mittel abgerufen werden: Im November und Dezember nimmt die Begehrlichkeit drastisch zu. Wurden zwischen Januar und Oktober 2018 durchschnittlich 466.000 Euro pro Monat abgerechnet, waren es im November 872.000 Euro, im Dezember knapp 1,5 Mio. Euro. Insgesamt waren es 2018 mehr als 7 Mio. Euro, für 2019 stehen im Haushalt sogar 8,5 Mio. Euro bereit.

Und welche Dinge wurden nun in den beiden letzten Monaten 2018 abgerechnet? Hier steht die Top-Kommunikationstechnik ganz oben: Die Abgeordneten reichten zum Jahresende 323 Rechnungen für Smartphones, 247 für Tablets – davon 77 Prozent Apple-Produkte – und weitere Belege für 171 Laptops bei der Bundestagsverwaltung ein.

Der Bund der Steuerzahler fordert: Die Richtlinien für das Sachleistungskonto müssen deutlich verschärft werden. Strengere Regularien im Umgang mit Steuergeld stehen der Freiheit des Mandats nicht entgegen, den Volksvertretern aber gut zu Gesicht!

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