Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  7. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz – ...

7. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz – BdSt-Experten bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss

Stellungnahmen & Eingaben 07.09.2020

Ab dem Jahr 2021 soll der CO2-Ausstoß für die Kfz-Steuer eine deutlich größere Rolle spielen, um Verbraucher und Unternehmer zu motivieren, beim Neuwagenkauf schadstoffarme Fahrzeuge zu bevorzugen. Aus unserer Sicht sollte eine Überarbeitung der bisherigen Regelungen aber auch dazu genutzt werden, eine Vereinfachung bei den zahlreichen straßenverkehrsbezogenen Steuern und Abgaben vorzunehmen. So dürfte die Energiesteuer gegenüber der Kraftfahrzeugsteuer den Vorteil haben, dass nur der tatsächliche Gebrauch des Fahrzeugs eine Steuerbelastung auslöst. Wir regen daher in unserer Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages an, die Integration der Kfz-Steuer in die Energiesteuer zu prüfen.

Zudem sollte die Kfz-Steuer nur moderat steigen, denn Klimaschutz und bezahlbare Mobilität müssen in Einklang stehen. Nicht immer lassen sich ein möglichst niedriger Schadstoffausstoß und die tatsächlichen Gegebenheiten idealtypisch vereinen, etwa weil das Familienbudget für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs nicht ausreicht oder für Handwerksunternehmen und Dienstleister passende Fahrzeugmodelle, die einen geringen CO2-Ausstoß haben und zugleich ausreichend Transportfläche bieten, nicht zur Verfügung stehen.

Einen Pluspunkt enthält aus unserer Sicht der Vorschlag, § 18 Abs. 12 KraftStG zu streichen. Die Regelung hatte bei Haltern leichter Nutzfahrzeuge und den Zollbehörden in den zurückliegenden Jahren zu einem erheblichen Aufwand geführt.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland