Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  542 Mio. Euro für die parteinahen Stiftu...
© Bild von angelo luca iannaccone auf Pixabay

542 Mio. Euro für die parteinahen Stiftungen

Schuldenuhr Jubliäum 09.06.2020

Bundesregierung

Die Arbeit der großen parteinahen Stiftungen von CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne wird kräftig mit Steuermitteln subventioniert: Für 2020 erhalten die Stiftungen insgesamt 542 Mio. Euro aus den Etats des Auswärtigen Amts, des Innen- sowie des Entwicklungsministeriums (Mittel für die Begabtenförderung bleiben unberücksichtigt). Das Problem: Obwohl es sich um Staatstransfers von mehr als einer halben Milliarde Euro pro Jahr handelt, existiert für die Stiftungen keine Gesetzgebung, die Anspruch, Umfang, Obergrenzen, Verwendung und Kontrolle der Steuermittel regelt. Lediglich auf Basis einer gemeinsamen Erklärung der privatrechtlich organisierten Stiftungen aus dem Jahr 1998 machen die Bundestagsparteien die üppigen Zuschüsse an ihre Stiftungen untereinander aus.

Die Folgen spüren die Steuerzahler im Portemonnaie: Allein in der Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses zum Bundesetat 2020 wurden die Steuermittel für die kaum zählbaren Auslandsaktivitäten der Stiftungen kurzerhand um 21 Mio. Euro auf 340 Mio. Euro aufgestockt. Zusammen mit Mitteln aus dem Auswärtigen Amt fließen inzwischen 75 Prozent der Staatszuschüsse ins Ausland – 2010 waren es lediglich rund zwei Drittel. Das Entwicklungsministerium selbst muss die regelmäßigen kräftigen Budget-Steigerungen für die Stiftungen hinnehmen und konstatiert nüchtern: „Der Haushaltsgesetzgeber hielt es für erforderlich, die entwicklungspolitisch wichtige Arbeit der politischen Stiftungen substantiell zu stärken.“

In derselben Bereinigungssitzung legten die Fraktionen auch die Investitionszuschüsse an die Stiftungen fest. Die für 2020 festgelegten 6 Mio. Euro verteilen sich auf die sechs Stiftungen ähnlich der Sitz-Stärken von Union, SPD, FDP, Linke und Grüne im Bundestag. Diese Steuergeld-Verteilung sieht nicht nach einer Bedarfsanalyse für notwendige Investitionen im Jahr 2020 aus. Und was sagt das Innenministerium dazu, das für diese Investitionsmittel zuständig ist? Auf Nachfrage teilte das Ressort mit, dass es „übliche Praxis“ sei, dem Willen des Gesetzgebers „Rechnung zu tragen“ und keine eigene Bedarfsschätzung vorzunehmen. Wollen die Fraktionen etwa nicht, dass sich die Fachministerien bei der Finanzierung der Fraktionen einmischen? Der Verdacht liegt nahe.

Der Bund der Steuerzahler stellt grundsätzlich nicht in Frage, dass die politischen Stiftungen wichtige Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen. Das dürfen die Parteien und Fraktionen jedoch nicht als Freibrief missbrauchen! Während der Bundeshaushalt zwischen 2010 und 2020 um rund 19 Prozent ansteigt, ziehen die Zuschüsse an die Stiftungen mit einem Wachstum von mehr als 61 Prozent im selben Zeitraum deutlich an dieser Dynamik des Gesamtetats vorbei. Diese enormen Zuwachsraten müssen gestoppt werden! Daher ist endlich ein separates Gesetz für die politischen Stiftungen erforderlich, das in Anbetracht der Millionen-Zuschüsse auch umfängliche Transparenzpflichten vorschreibt.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland