
50 Euro Sachbezug – Höhere Freigrenze und neue Regeln - Nr. 30
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Zum 01. Januar 2022 wurde die Grenze von steuerfreien Sachbezügen von 44 € auf 50 € angehoben. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das erst einmal eine gute Nachricht. Jedoch sind die Voraussetzungen, unter denen diese Beiträge gewährt werden, verschärft worden. Bereits im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber die Steuerfreiheit bei den Gehaltsextras in Form von Gutscheinen, Geldkarten und Gelderstattungen eingeschränkt. Wir erklären die neuen Regeln und erläutern, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen.
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